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Durchführung von Feinstaubmessungen an Kachelöfen


Durch eine Feinstaubmessung kann der Nachweis der Einhaltung der gesetzlich geforderten Werte in Bezug auf Feinstaub und Kohlenmonoxid geführt werden.
Kachelöfen, die aufgrund Ihres Baujahres nicht mehr weiter betrieben werden dürfen, oder mit einem Feinstaubfilter nachgerüstet werden müssten, können so
weiter betrieben werden.
Wir führen diese Messungen durch. Wenn Sie Beratung zum Thema wünschen, können Sie uns gerne kontaktieren.